Die Fähigkeit zur korrekten Lautbildung wird etwa mit Ende des 4. Bis 5. Lebensjahres erreicht und sollte spätestens zum Zeitpunkt der Einschulung voll ausgeprägt sein. Wenn nach Abschluss des 4. Lebensjahres noch Stammelfehler vorliegen, muss zunächst diagnostisch abgeklärt werden, ob eine entwicklungsbedingte Störung der Artikulation ohne erkennbare organische Störung (außer bei Hörschäden) vorliegt. Ist der kleine Patient nicht in der Lage, einzelne Laute oder Lautverbindungen normgerecht zu bilden oder als Phonem anzuwenden, liegen Störungen im Bereich des Sprach- und Sprecherwerbs vor. Eine Ausdrucksweise fehlerhafter Aussprache ist Dyslalie oder Stammeln (englisch: stammering).
In meiner Logopädie Schwerin habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Ursachen des Stammelns vor allem im auditiven, visuellen und kinästhetischen Bereich liegen. Die Kinder haben Probleme beim Verstehen und der Verarbeitung (Kognition), bei der zentralen phonologischen und phonetisch-motorischen Musterbildung sowie der Programmierung, Regulation und Ausführung von Aktivitäten. Außerdem kommen beim Stammeln häufig noch Einflüsse der sozialen Umgebung hinzu. Es handelt sich immer um ein sehr komplexes System, das aufgebrochen werden muss.
Mein Bestreben als Logopädin ist es, nach einer gründlichen Ursachen- und Symptom-Forschung eine individuelle Sprachtherapie zu finden, um die vorhandenen Fehlleistungen des Kindes bis zur Einschulung zu korrigieren. Wenn Sie bei Ihrem Kind Stammelfehler bemerken, kommen Sie in meine Praxis.